143 V 418 E. 7.2 S. 429). So sind Ausführungen zum Schweregrad der diagnostizierten Störung und zur Ausprägung der diagnoserelevanten Befunde, zum Behandlungs- und Eingliederungserfolg sowie zum in diesem Zusammenhang ausgewiesenen Leidensdruck, zur Persönlichkeitsdiagnostik beziehungsweise den persönlichen Ressourcen, zum sozialen Kontext und zur Konsistenz (VB 253.2 S. 6; 253.3 S. 25 f., 28 f., 30 f.) sowie Erhebungen zur Alltagsgestaltung (VB 253.3 S. 14 f.; 253.4 S. 9) zu entnehmen. Das Gutachten berücksichtigt damit sämtliche Indikatoren hinreichend.