2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 20. Oktober 2022 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter lic. iur. Urs Hochstrasser, Rechtsanwalt, Aarau, ernannt. 2.4. Der Beschwerdeführer hielt mit Replik vom 26. Oktober 2022 im Wesentlichen an seiner Beschwerde fest. Die Beschwerdegegnerin liess sich nicht mehr vernehmen. 2.5. Mit Eingabe vom 31. Mai 2023 reichte der Beschwerdeführer unter Festhalten an seiner Beschwerde einen ärztlichen Bericht zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: