f) zuzusprechen und Urs Hochstrasser, Rechtsanwalt, Rain 41, 5001 Aarau, als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. 5. Die Verfahrenskosten seien zulasten der Beschwerdegegnerin auszufällen. 6. Es seien die Verfahrensakten beizuziehen. 7. Es sei ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. Oktober 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.