Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände hielt die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem RAD und stellte den Gutachtern Rückfragen, welche diese mit Stellungnahmen vom 21. Februar 2022 bzw. 26. April 2022 beantworteten. In der Folge verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 18. August 2022 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 22. September 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: