1.2. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin weitere Abklärungen. Auf Empfehlung des RAD liess sie den Beschwerdeführer bidisziplinär begutachten (Gutachten der Medizinische Gutachten Zug [MGZ] vom 30. Juni 2021). Mit Vorbescheid vom 15. Juli 2021 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung seines Rentenbegehrens in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände hielt die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem RAD und stellte den Gutachtern Rückfragen, welche diese mit Stellungnahmen vom 21. Februar 2022 bzw. 26. April 2022 beantworteten.