Zentrum Römerhof [MZR] vom 19. Februar 2018) verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 7. März 2019 einen Rentenanspruch. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2019.273 vom 27. Januar 2020 teilweise gut, hob die angefochtene Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung sowie zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.