1. 1.1. Der 1973 geborene Beschwerdeführer ist gelernter Autolackierer und war zuletzt als Allrounder tätig, als er sich im Oktober 2014 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Nach entsprechenden Abklärungen (unter anderem mehrfache Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst [RAD] und Einholen des polydisziplinären Gutachtens beim Medizinischen Zentrum Römerhof [MZR] vom 19. Februar 2018) verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 7. März 2019 einen Rentenanspruch.