293 sowie N. 3 zu Art. 293a SchKG mit Hinweisen), sodass der Beschwerdeführer aus deren Bewilligung vor dem Hintergrund einer nicht geradezu offensichtlichen Aussichtslosigkeit der Möglichkeit zur Sanierung nichts zu seinen Gunsten abzuleiten vermag. Im Gegenteil geht aus dem Zirkular Nr. 2 an die Gläubiger der B. GmbH des Konkursamtes Aargau vom 26. April 2021 gerade hervor, dass die Gesellschaft bereits per Ende Dezember 2018 mit rund Fr. 2'800'000.00 überschuldet und ihr aus - 10 -