Der von der Beschwerdegegnerin vom Beschwerdeführer geforderte Schadenersatz für nicht bezahlte Beiträge basiert auf der Lohnbescheinigung der B. GmbH für das Jahr 2019 mit einer deklarierten effektiven Lohnsumme von Fr. 2'644'243.50 (VB 10), zu welcher die durchgeführte Revision keine Differenzen ergab (VB 11). Von der Unternehmung wurden monatliche Akontobeiträge erhoben, welche für die Monate Januar bis Mai 2019 Fr. 88'527.45 und für die Monate Juni bis November 2019 Fr. 29'217.95 betrugen (vgl. VB 8), was ein Total von Fr. 617'944.95 ergibt.