1. Die Beschwerdegegnerin verpflichtete den Beschwerdeführer im Einspracheentscheid vom 30. August 2022 zur Zahlung von Schadenersatz für nicht bezahlte Beiträge in Höhe von Fr. 334'008.80 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 34). Der Beschwerdeführer wendet dagegen im Wesentlichen ein, der Schaden bzw. dessen Höhe werde von der Beschwerdegegnerin falsch berechnet und unzureichend dargelegt. Zudem treffe ihn kein Verschulden, da eine realistische Chance bestanden habe, das Unternehmen zu retten, und er gestützt auf eine Gutschriftsanzeige der Beschwerdegegnerin darauf habe vertrauen dürfen, dass im Mai 2019 keine Beitragsschuld mehr bestanden habe (Beschwerde S. 4 ff.).