Die B. GmbH war als Arbeitgeberin für das von ihr beschäftigte Personal ab dem 1. Januar 2019 der Beschwerdegegnerin gegenüber beitragspflichtig. In diesem Jahr blieben Sozialversicherungsbeiträge samt Mahnund Betreibungsgebühren sowie Verzugszinsen unbezahlt. Am tt.mm. 2019 wurde über die B. GmbH der Konkurs eröffnet. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom tt.mm. 2022 als geschlossen erklärt. Am tt.mm. 2022 wurde die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht.