Bei Gesundheitsschäden im Bereich der Wirbelsäule stellt die klinische Untersuchung jedoch die wichtigste und feinste Prüfung dar (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_839/2019 vom 12. Mai 2020 E. 3.2.1 mit Hinweisen). Im Weiteren ergeben sich auch aus dem psychiatrischen medexperts-Gutachten Hinweise, wonach sich der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin seit der am 22. Mai 2017 verfügten Rentenaufhebung erheblich verschlechtert haben könnte. So hielten die medex- perts-Gutachter fest, dass insbesondere aufgrund neurokognitiver Einschränkungen eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit resultiere (VB 173 S. 49; 181 S. 3).