Bei unverändert fehlenden somatischen Funktionsdefiziten sei eine Wechselwirkung mit psychiatrischen Einschränkungen nicht nachvollziehbar. Die Frage zur Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit könne nicht final beantwortet werden. Aus versicherungsmedizinischer Sicht sei es nicht gerechtfertigt, bildgebende - 11 -