4.2.4. Nach Kenntnisnahme der ergänzenden Stellungnahme der medexperts- Gutachter vom 5. Oktober 2021 führte RAD-Arzt Dr. med. H. am 12. Oktober 2021 aus, das Gutachten erfülle auch nach der Stellungnahme nicht in ausreichendem Masse die versicherungsmedizinischen Kriterien. Es scheine sich bei unveränderter Befundlage (die Zunahme der degenerativen Veränderungen stelle keine objektivierbare Funktionseinbusse dar) nach wie vor um eine nicht zu beachtende unterschiedliche Beurteilung desselben medizinischen Sachverhalts zu handeln. Bei unverändert fehlenden somatischen Funktionsdefiziten sei eine Wechselwirkung mit psychiatrischen Einschränkungen nicht nachvollziehbar.