Die Verschlechterung werde klar durch die Ergebnisse der Neuropsychologie objektiviert. Zum zeitlichen Verlauf führte der psychiatrische Gutachter sodann aus, bei der Begutachtung durch die SMAB seien die kognitiven Defizite, welche aktuell als mittelschwer eingeschätzt würden, bei der Bewertung der Arbeitsfähigkeit nicht berücksichtigt worden. Der Fokus der aktuellen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit liege hier weniger auf der Anpassungsstörung, sondern vielmehr auf den kognitiven Einschränkungen, die sich aus dem neuropsychologischen Gutachten ableiten lassen würden (VB 181 S. 3 f.).