Es scheine sich bei im Vergleich zum Gutachten der SMAB unveränderter Befundlage um eine nicht zu beachtende unterschiedliche Beurteilung desselben medizinischen Sachverhalts zu handeln. Die Opiatabhängigkeit und der Zustand nach Kokainmissbrauch (F19.2) wie auch die leichte reaktive depressive Anpassungsstörung im Zuge einer tatsächlichen psychosozialen Problemsituation (F43.2) aus dem SMAB-Gutachten würden klar mit den aktuell diagnostizierten psychischen und Verhaltensstörungen bei Opiat- und Kokainabhängigkeit, bezüglich Kokain derzeit abstinent (F19.2), und der Anpassungsstörung mit depressiver Reaktion (DSM V 309.0) korrelieren.