Tätigkeiten in Zwangshaltungen (Vorneige) sowie Tätigkeiten unter extremen Temperaturschwankungen wie Hitze, Kälte und Nässe sollten vermieden werden. Aufgrund wiederkehrender nicht vermeidbarer Rückenschmerzen sei die Arbeitsfähigkeit in einer leidensadaptierten Tätigkeit in einem Ausmass von 20 % eingeschränkt. Die Arbeitsfä- -8-