Als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit wurde darin ein chronisch spondylogenes lumbales Schmerzsyndrom bei bekannter Bandscheibendegeneration L4/5 und L5/S1, aktuell ohne Zeichen einer radikulären Reizsymptomatik, als Diagnose ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit unter anderem ein chronisches zervikovertebrales Schmerzsyndrom ohne wesentliche Funktionseinschränkung und ohne Zeichen einer radikulären Reizsymptomatik, gestellt (VB 71.1 S. 10). Die Beschwerdeführerin sei in der Lage, körperlich leichte, wechselbelastende Tätigkeiten mit Heben und Tragen von Lasten bis zu 10 kg durchzuführen. Tätigkeiten in Zwangshaltungen (Vorneige)