4. 4.1. Der Verfügung vom 22. Mai 2017 (VB 85) lag in medizinischer Hinsicht das am 17. November 2016 erstattete bidisziplinäre (psychiatrisch, orthopädisch) Gutachten der SMAB zugrunde. Als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit wurde darin ein chronisch spondylogenes lumbales Schmerzsyndrom bei bekannter Bandscheibendegeneration L4/5 und L5/S1, aktuell ohne Zeichen einer radikulären Reizsymptomatik, als Diagnose ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit unter anderem ein chronisches zervikovertebrales Schmerzsyndrom ohne wesentliche Funktionseinschränkung und ohne Zeichen einer radikulären Reizsymptomatik, gestellt (VB 71.1 S. 10).