8. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Auslagen und MWST), wobei der Beschwerdeführerin insbesondere die Kosten für das Privatgutachten von Dr. med. D. vom 19. September 2022 (inkl. zugrunde liegende Abklärungen, Tests, Untersuchungen) in Höhe von Fr. 3'392.55 sowie für den Bericht betreffend Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit EFL der Reha E. vom 3.2.2023 (inkl. zugrunde liegende Abklärungen/Tests) in Höhe von Fr. 2'190.00 zurückzuerstatten seien." 2.9. Mit Eingabe vom 26. Juni 2023 verzichtete die Beschwerdegegnerin auf eine weitere Stellungnahme.