2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. Oktober 2022 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrem unentgeltlichen Vertreter M.A. HSG in Law, lic. phil. Andreas Wagner, Rechtsanwalt, Baden, ernannt. 2.5. Nachdem die Beschwerdeführerin am 23. Dezember 2022 Unterlagen in Bezug auf die geplante Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) eingereicht hatte, stellte sie mit Replik vom 24. März 2023 folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Beschwerde gutzuheissen.