5. Eventualbegehren im Verfahren: Es sei durch das Versicherungsgericht eine neue Begutachtung (subeventualiter: Obergutachten) von A. anzuordnen. Der Beschwerdeführerin sei Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gutachten zu geben. 6. Im Verfahren: Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihr Rechtsanwalt Andreas Wagner, Zehnder Bolliger & Partner, Bahnhofplatz 1, 5400 Baden, als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen.