2021). Nach Rücksprache mit dem RAD, dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 16. August 2022 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 19. September 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Beschwerde gutzuheissen.