Abzug vom Tabellenlohn zu gewähren, erzielen Frauen ohne Kaderfunktion mit einer Teilzeitbeschäftigung zwischen 50 und 74 % doch statistisch betrachtet im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad gar deutlich höhere Einkünfte als vollzeitlich Erwerbstätige (vgl. dazu LSE 2018, Tabelle T 18, Monatlicher Bruttolohn [Zentralwert] nach Beschäftigungsgrad, beruflicher Stellung und Geschlecht, privater und öffentlicher Sektor).