Das Merkmal Dienstjahre fällt angesichts der jeweils eher kurzen Beschäftigungsdauer der Beschwerdeführerin bei einem Arbeitgeber nicht ins Gewicht (vgl. dazu den IK-Auszug in VB 220). Die Beschwerdeführerin ist Schweizer Bürgerin (VB 114/1), was sich statistisch lohnerhöhend auswirkt (vgl. LSE 2018, T12b, Monatlicher Bruttolohn [Zentralwert und Quartilbereich], Schweizer/innen und Ausländer/innen, nach beruflicher Stellung und Geschlecht]).