5.5. 5.5.1. Die Beschwerdeführerin fordert weiter die Gewährung eines Abzugs vom Tabellenlohn in der maximalen Höhe von 25 % wegen der begrenzten Auswahl an Verweistätigkeiten, der gesundheitlichen Einschränkungen, der Teilzeitbeschäftigung sowie des Alters bzw. der beruflichen Neuorientierung (Beschwerde Ziff. 14).