5.4.3. Die Beschwerdeführerin absolvierte mit Unterstützung der Beschwerdegegnerin zunächst eine Handelsschule (vgl. Mitteilung vom 8. August 2005 in VB 42) und wurde anschliessend zur Arzt- und Spitalsekretärin umgeschult (vgl. Mitteilung vom 25. April 2006 in VB 53). Sie nahm per April 2007 eine 30%-Stelle als Sekretärin an der Universität Z. auf (vgl. VB 79/2; 89/2). Ebenso war sie seit 2012 sowohl für die psychiatrisch-psychologischen Dienste des Amts D. als Verwaltungssekretärin (VB 110/2) als auch für die Praxis E., Y., als Arztsekretärin tätig (VB 104/3). Diese Anstellungen endeten im Verlaufe des Jahres 2017 (vgl. VB 220/3).