Unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung bis 2019 sowie der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit gelangte sie auf ein Valideneinkommen von Fr. 80'640.00. Das Invalideneinkommen bemass sie aufgrund des Medianlohns der Frauen der Position 4 (Bürokräfte) der Tabelle T17 der LSE 2018. Angepasst an die Nominallohnentwicklung, die betriebsübliche Arbeitszeit sowie unter Berücksichtigung der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin in einer angepassten Tätigkeit von 60 % gelangte die Beschwerdegegnerin auf ein Invalideneinkommen von Fr. 44'212.00. Einen Abzug vom Tabellenlohn nahm sie dabei nicht vor (VB 234/4).