Zusammenfassend bestehe in der angestammten Tätigkeit als Sekretärin seit Januar 2019 eine Arbeitsfähigkeit von 50 % bei voller Stundenpräsenz. In einer körperlich leichten Tätigkeit in temperierten Räumen, abwechselnd sitzend und stehend, ohne häufige inklinierte, reklinierte und rotierte Körperhaltungen, ohne fixierte Körperhaltungen über längere Zeit, ohne repetitive Bewegungen der linken Schulter und ohne Arbeiten über Tischhöhe betrage die Arbeitsfähigkeit – welche aufgrund der psychiatrischen Diagnosen seit Januar 2019 auch quantitativ eingeschränkt werde – 60 % bei voller Stundenpräsenz, wobei es sich zusätzlich um Arbeiten ohne erhöhte