Nach erfolgreichem Abschluss der beruflichen Massnahmen tätigte die Beschwerdegegnerin verschiedene Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin durch die Academy of Swiss Insurance Medicine, Basel, polydisziplinär begutachten. Im Wesentlichen gestützt auf das am 30. Juli 2007 erstattete Gutachten verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 26. November 2008 einen Invalidenrentenanspruch der Beschwerdeführerin.