1. 1.1. Die 1967 geborene Beschwerdeführerin meldete sich im August 2004 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge wurde ihr mit Mitteilung vom 8. August 2005 Kostengutsprache für eine Umschulung in Form einer Handelsschule und mit Mitteilung vom 25. April 2006 Kostengutsprache für eine Umschulung zur Arzt- und Spitalsekretärin erteilt. Nach erfolgreichem Abschluss der beruflichen Massnahmen tätigte die Beschwerdegegnerin verschiedene Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin durch die Academy of Swiss Insurance Medicine, Basel, polydisziplinär begutachten.