Die Liquidationshandlungen seien per 30. April 2018 abgeschlossen worden (VB 55). Aus der Steuermeldung des Kantonalen Steueramts vom 15. Dezember 2020 betreffend die Veranlagung der direkten Bundessteuer für das Jahr 2018 geht hervor, dass ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 82'646.00 ausgewiesen wurde (VB 26-27). Auch in der Steuerveranlagung des Jahres 2018 wurden ein steuerbarer Liquidationsgewinn von Fr. 82'000.00 (vgl. VB 59) sowie ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 646.00 ausgewiesen (vgl. VB 58).