Es sei höchst unwahrscheinlich, dass lediglich aufgrund einer insuffizienten Befestigung und/oder eines okklusalen Problems alle vier Veneers gleichzeitig verloren gehen würden. Es müsse eine zusätzliche, externe Gewalteinwirkung stattgefunden haben (vgl. E-Mail-Nachricht vom 8. September 2022; eingereicht mit Eingabe vom 8. März 2023). 3.5. Dr. med. dent. B. ist beratender Zahnarzt der Beschwerdegegnerin. In beweismässiger Hinsicht sind seine Berichte denjenigen eines versicherungsinternen Arztes (vgl. E. 3.2.2. hiervor) gleichzusetzen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_281/2018 vom 25. Juni 2018 E. 3.2.2).