Die Fotos und das Röntgen würden keine scharfen Bruchkanten des Dentins und auch keine Zeichen eines Bruches zeigen. Durch das Ereignis sei keine Zahnsubstanz verloren gegangen und heute sei für eine Versorgung dieselbe Voraussetzung gegeben, wie vor der Integration der Veneers im Januar 2019. Da heute keine Veneers eingegliedert werden könnten, sei davon auszugehen, dass schon die damalige Versorgung nicht adäquat gewesen sei (VB M7 S. 3).