Darin hielt dieser (gemäss der auf Deutsch übersetzten Fassung) fest, dass er sich am 21. Dezember 2016 aufgrund einer Notiz der Notpolizei "Rotes Meer" bezüglich eines Zusammenpralls zweier Autos an den Unfallort begeben und den Unfall dort untersucht habe. Dabei habe er festgestellt, dass es auf der Schnellstrasse X. zu einem Zusammenstoss des vom Beschwerdeführer gelenkten Personenwagens mit dem Anhänger eines LKWs gekommen sei, wobei das Auto des Beschwerdeführers von hinten auf den Anhänger des auf der rechten Strassenseite geparkten LKWs aufgeprallt sei. Es hätten ein Totalschaden des Personenwagens und leichte Schäden am Anhänger des LKWs resultiert.