unter Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. Oktober 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 4. August 2022 (Beschwerdebeilage [BB] 1) zu Recht eine Kürzung ihrer Geldleistungen im Zusammenhang mit dem Unfall des Beschwerdeführers vom 21. Dezember 2016 im Umfang von 20 % vorgenommen hat.