erhobene Einsprache wies sie mit den Beschwerdeführenden als Erben der Versicherten eröffnetem Einspracheentscheid vom 14. Dezember 2021 ab. 2. 2.1. Mit fristgerecht dagegen erhobener Beschwerde vom 28. Januar 2022 stellten die Beschwerdeführenden folgende Anträge: "1. Der Einspracheentscheid vom 14.12.2021 sei aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten die Kosten der Behandlung mit Vidaza zu einem reduzierten Selbstbehalt von 10 % zu übernehmen; 2. Eventualiter sei der Einspracheentscheid vom 14.12.2021 aufzuheben und die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen