auch in der rechten Hüfte. In der klinischen Untersuchung seien der Vor- lauf- und Spinetest positiv ausgefallen, neurologisch bestehe keine Pathologie und es fänden sich ausgeprägte Myogelosen an der Brustwirbelsäule mit Blockaden von Th3 bis Th6 rechts. In den angefertigten Röntgenbildern finde sich kein Hinweis auf eine knöcherne Verletzung (VB 75). Aufgrund dieser Unterlagen vermerkte die Beschwerdegegnerin in einer Telefonnotiz betreffend ein Gespräch mit der Sekretärin des behandelnden Chirurgen vom 28. Januar 2020, die von Dr. med. B. aufgeführten Probleme mit der rechten Hüfte und dem Rücken (sowie die psychiatrische Behandlung) müssten noch näher beurteilt werden (VB 85).