und die Taggeldleistungen per 30. November 2020 ein. Mit Verfügung vom 16. Dezember 2020 anerkannte sie eine aus der verbleibenden unfallbedingten Beeinträchtigung am rechten Fuss resultierende Integritätseinbusse von 10 % und sprach dem Beschwerdeführer dafür eine Entschädigung in entsprechender Höhe zu. Ein Rentenanspruch wurde hingegen – unter Hinweis unter anderem darauf, dass allfällige psychogene Beschwerden in keinem adäquaten Kausalzusammenhang zum fraglichen Unfall stünden – verneint (IV-Grad: 3 %).