Aus Sicht des Bewegungsapparates bestünden eine reduzierte Dauerbelastbarkeit und eine erhöhte Ermüdbarkeit, zusätzlich bestehe schmerzbedingt eine Einschränkung der Konzentrations- und Aufmerksamkeitsfunktion. Aufgrund der pneumologischen Erkrankung solle eine Exposition gegenüber inhalativen Allergenen unterbleiben. Tätigkeiten in lärmender Umgebung und reine Sprechberufe seien ungünstig. Aus psychiatrischer Sicht würden Einschränkungen verschiedener Funktionsbereiche bestehen, namentlich betreffend die Fähigkeit zur Planung und Organisation von Aufgaben, zur Flexibilität und Umstellungsfähigkeit.