linken oberen Extremität. Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr könnten nicht durchgeführt werden, da die sensible/nozizeptive Warnfunktion durch Sensibilitätsstörungen eingeschränkt sei. Aufgrund der bestehenden Blasen- und Mastdarm-Funktionsstörung müsse die Beschwerdeführerin jederzeit die Möglichkeit haben, ein geeignetes behindertengerechtes WC aufsuchen zu können. Eine ergonomische Optimierung des Arbeitsplatzes sei notwendig. Aus Sicht des Bewegungsapparates bestünden eine reduzierte Dauerbelastbarkeit und eine erhöhte Ermüdbarkeit, zusätzlich bestehe schmerzbedingt eine Einschränkung der Konzentrations- und Aufmerksamkeitsfunktion.