Über Kopf zu verrichtende Tätigkeiten seien nicht mehr möglich, ebenso repetitives Greifen, repetitiv wiederholte Bewegungsabläufe und Arbeiten in anhaltender Zwangsposition. Aufgrund der neurologischen Erkrankung – die Beschwerdeführerin sei auf einen Rollstuhl angewiesen - seien gehende und stehende Tätigkeiten nicht mehr möglich. Das Einsetzen der Arme sei mit einer linksbetonten Grob- und Feinmotorik eingeschränkt und es bestehe insgesamt eine Verlangsamung sämtlicher Bewegungsabläufe im Bereich der -9-