In medizinischer Hinsicht ist dem asim-Gutachten vom 22. April 2021 zu entnehmen, aus Sicht des Bewegungsapparates bestehe eine Minderbelastbarkeit mit Betonung im Bereich des oberen Achsenskeletts. Aufgrund der strukturell nachweisbaren kyphotischen Fehlhaltung sei die Beschwerdeführerin in der Belastbarkeit eingeschränkt, sie könne keine mittelschweren und schweren Lasten mehr hantieren oder tragen. Über Kopf zu verrichtende Tätigkeiten seien nicht mehr möglich, ebenso repetitives Greifen, repetitiv wiederholte Bewegungsabläufe und Arbeiten in anhaltender Zwangsposition.