149 f., 160 f., 177 ff.). Es wurden ferner eigene Zusatzuntersuchungen durchgeführt (Laborbefunde, WatchPAT-Untersuchung, Hörtest, Gleichgewichtsuntersuchung cVEMP, MIP/SSEP, Reintonaudiogramm; VB 353 S. 4). Das Gutachten ist in der Beurteilung der medizinischen Zusammenhänge und der medizinischen Situation nachvollziehbar und damit grundsätzlich geeignet, den Beweis für den anspruchserheblichen medizinischen Sachverhalt zu erbringen.