2.4. Mit Vernehmlassung vom 23. November 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerden. 2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. November 2022 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Eingabe vom 16. Dezember 2022 verzichtete diese auf eine Stellungnahme. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist die Höhe des Rentenanspruchs der Beschwerdeführerin.