2.2. Am 14. September 2022 erhob die Beschwerdeführerin auch gegen die Verfügung vom 11. August 2022 betreffend Kinderrente fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 11. August 2022 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verurteilen, der Beschwerdeführerin rückwirkend per 1. September 2011 die ihr zustehenden Kinderrenten auszurichten.