Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 26. Juli 2022 ab dem 1. September 2011 eine ganze Rente, ab dem 1. November 2011 eine halbe Rente und ab dem 1. April 2018 eine Dreiviertelsrente zu. Mit Verfügung vom 11. August 2022 setzte sie die Kinderrente ab dem 1. September 2011 fest. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. Juli 2022 betreffend Invalidenrente erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. September 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: