1.2. Mit Urteil VBE.2019.552 vom 19. Februar 2020 hiess das Versicherungsgericht die gegen die Beschwerdegegnerin gerichtete Rechtsverzögerungsbeschwerde teilweise gut. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin weitere Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachten (Gutachten der asim Begutachtung, Basel [asim], vom 22. April 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 26. Juli 2022 ab dem 1. September 2011 eine ganze Rente, ab dem 1. November 2011 eine halbe Rente und ab dem 1. April 2018 eine Dreiviertelsrente zu.