Dr. med. E. hielt in seiner E-Mail-Nachricht vom 31. Mai 2022 sodann fest, beim Beschwerdeführer handle es sich aus fachorthopädischer Sicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit um eine unfallbedingte Verschlechterung einer vorbestehenden AC-Gelenksarthrose. Im MRI Befund werde eine Aktivierung der AC Arthrose beschrieben, welche auch klinisch symptomatisch erscheine. Ohne Unfallereignis wäre eine Operation mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht notwendig gewesen (VB 163). Damit liegt eine, zwar nicht einlässlich begründete und damit nicht allein beweiskräftige, aber dennoch der Aktenbeurteilung von Dr. med. B. widersprechende fachärztliche Beurteilung vor.