Dabei wiesen sie darauf hin, dass den nachträglich konsultierten Akten zwar sehr intensive schmerztherapeutische "Bemühungen" zu entnehmen seien, diese allerdings "kaum einmal über längere Zeit" zu einem anhalten positiven Effekt geführt hätten. Die Akten würden darauf hindeuten, dass letztlich kein positiver, anhaltender Therapieeffekt habe erzielt werden können (VB 73 S. 34 f.).